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01.08.2021

Monatsinformation August 2021

Nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.

Verstirbt ein Steuerpflichtiger innerhalb des Verteilungszeitraums der auf mehrere Jahre verteilten größeren Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude, kann der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfe auf breites Interesse stoßen.

Trotz zustimmender Auffassung der Finanzverwaltung zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war bislang unklar, in welchen Fällen eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein kann. Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass eine solche Einschränkung, dass Personengesellschaften nur Organgesellschaften sein können, wenn auch alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind, gegen Unionsrecht verstößt.

2021_August_Monatsinformation.pdf

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02.07.2021

Monatsinformation Juli 2021

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.

In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aufgezeigt.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Die Abgeltungswirkung trete auch dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde.

2021_Juli_Monatsinformation.pdf

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31.05.2021

Monatsinformation Juni 2021

Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

2021_Juni_Monatsinformation.pdf

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02.05.2021

Monatsinformation Mai 2021

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich darüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

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